auner CUP
Ausschreibung
Grundausschreibung
Ausschreibung / Reglement zum auner Cup 2023 Racecard Serie
Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen sind den genehmigten Datenblättern der Einzelveranstaltungen bzw. den Homepages der Veranstalter zu entnehmen.
(Änderungen vorbehalten)
#1 ORGANISATION, VERANSTALTER
Das Organisationskomitee auner CUP, auner Motorradbekleidung und Zubehör Handels GmbH, Traiskirchner Straße 4, 2511 Pfaffstätten, E-Mail-Adresse: aunercup@auner.at (nachfolgend „Verarbeiter“) vertreten durch Koordinator Gerhard Lauk, schreibt den „auner CUP“ als RaceCard Serie unter dieser Grundausschreibung aus, zu dem die unten angeführten Veranstaltungen zählen. Diese Bewerbe werden gemäß den gültigen FIM/AMF-Bestimmungen, den Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung und den für die jeweiligen Veranstaltungen unter Artikel 1 zu erstellenden „Datenblätter“, die bei der AMF zur Genehmigung einzureichen sind, durchgeführt. Sollte es zu Änderungen in den AMF Regelungen kommen, werden diese automatisch ebenfalls für den auner CUP angewandt und ersetzen die vorangegangenen Regelungen.
auner CUP Termine 2023 | Veranstalter | |
13.05. | Kundl, Tirol | www.mc-kundl.at |
14.05 | Kundl, Tirol | www.mc-kundl.at |
24.06. | Rietz, Tirol | www.msc-rietz.at |
06.08. | Fresach , Kärnten | www.msc-fresach.at |
02.09 | Lest, OÖ | www.msc-kronast.eu |
17.09. | Oberdorf, B | www.facebook.com/mcvoberdorf |
Termine Stand 16.03.2023
Einen aktuellen Kalender findest du hier, dieser ersetzt dann den hier veröffentlichten!
Im Bedarfsfall (z.B. Absage einer Veranstaltung /Ausfall wegen höherer Gewalt / Pandemiegesetz oder ähnlichem) kann eine Ersatzveranstaltung festgesetzt werden, bzw. auch Veranstaltungen mit anderen Serien zusammengelegt werden.
#2 WELCHE FAHRER SIND STARTBERECHTIGT
Für alle Altersbeschränkungen in den jeweiligen auner CUP-Klassen gilt:
(Stichtag für das erforderliche Mindestalter in einer Klasse ist, der Tag der Veranstaltung
an welcher teilgenommen wird. Stichtag für das Höchstalter ist der 01.01.2023.)
In den Klassen 85 Jugend, 125, MX2 und MX Open ist eine AMF (Tages) RaceCard oder AMF Lizenz Pflicht. Ausländische Fahrer benötigen ebenfalls eine AMF Tages RaceCard, auch wenn sie im Besitz einer Lizenz ihres Landes sind. Tages RaceCards können im Rahmen der Abnahme gelöst werden.
In den Klassen 65-Kids / Hobby MX2 / Hobby Open wird eine AMF (Tages) RaceCard empfohlen.
Da es sich beim auner CUP um eine RaceCard Serie handelt, sind keine Bewerberlizenzen nötig!
AMF-Lizenzen und RaceCards sind bei der AMF erhältlich und können im AMF-Sekretariat beantragt werden.
Austrian Motorsport Federation / Baumgasse 129 / 1030 Wien
T +43 (0)1 711 99 33000
F +43 (0)1 711 99 20 33020
austria-motorsport@oeamtc.at
www.austria-motorsport.at
auner-65-Kids-CUP:
Fahrer von 8 bis 12 Jahre
auner-85-Jugend-CUP:
Fahrer von 10 bis 15 Jahre
auner-125-CUP:
Fahrer ab 13 Jahre
Nicht startberechtigt im auner-125-CUP sind folgende Fahrer:
Fahrer, welche in den Top10 einer Jahreswertung der ÖM Klassen MX2 od. MX Open der letzten fünf Jahre (2018 – 2022) platziert waren (gilt auch für Fahrer aus dem Ausland in ihrer heimischen Meisterschaft).
auner-MX2-CUP:
Fahrer ab 13. Jahre
Nicht startberechtigt im auner-MX2-CUP 2022 sind folgende Fahrer:
Fahrer, welche in den Top10 einer Jahreswertung der ÖM Klassen MX2 od. MX Open der letzten fünf Jahre (2018 – 2022) platziert waren (gilt auch für Fahrer aus dem Ausland in ihrer heimischen Meisterschaft).
auner-OPEN-CUP:
Fahrer ab 15 Jahre
auner-HOBBY-CUP Klassen:
Hobby MX2-CUP Fahrer ab 13 Jahre
Hobby OPEN-CUP Fahrer ab 15 Jahre
Nicht startberechtigt im auner-HOBBY-CUP sind folgende Fahrer:
Fahrer die in den letzten 10 Jahren (2013-2022) in einer Saison bei ÖM Rennen (MX2 / Open / Enduro ÖM) mehr als 5 Punkte erreicht haben.
Fahrer die in den letzten 5 Jahren (2018-2022) in einer den auner CUP Wertungsklassen: 125allgemein / MX2 / 2Takt-Cup / OPEN mehr als 20 Punkte pro Saison erreicht haben.
Die Top 10 in den letzten 5 Jahren (2018-2022) in einer der OÖ-CUP Wertungsklassen 125, MX2, OPEN sowie die Gewinner einer Gesamtwertung von anderen Hobby CUPs (z.B.: Amateur Masters, W4-CUP, AlpenCUP, div. Enduro CUPs usw. ausgenommen in
deren Hobby-Klassen)
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Fahrer der in dieser Klasse „zu stark ist“ in eine höhere Klasse zu versetzen.
#3 MOTORRÄDER
auner-65-Kids-CUP: bis 65ccm 2Takt (Räder max. 14/12 Zoll), sowie Elektromotorräder die derselben Spezifikation (Laufradgröße, Rahmengröße, Leistung) entsprechen.
auner-85-Jugend-CUP: über 65 – 85ccm 2Takt und 100 – 150ccm 4Takt, sowie Elektromotorräder die derselben Spezifikation (Laufradgröße, Rahmen, Leistung) entsprechen.
auner-125-CUP: über 100 – 125 ccm 2Takt
auner-MX2-CUP: über 100 – 250 ccm 2Takt und 4Takt
auner-OPEN & HOBBY-CUP: über 100 – 500ccm 2Takt und über 175 – 650ccm 4Takt, sowie Elektromotorräder die derselben Spezifikation (Laufradgröße, Rahmen, Leistung) entsprechen.
Die Motorräder müssen in allen Punkten den Bestimmungen der AMF / FIM für Motocross entsprechen.
Sie müssen mit einem funktionierenden Zündunterbrecherschalter (Motorabstell-Schalter) ausgestattet sein. Zu laute Motorräder werden aus dem Bewerb ausgeschlossen.
Die Startnummern müssen gut leserlich, stark kontrastierend auf einfarbigen Grund sein. Sie müssen auf allen 3 Seiten des Motorrades angebracht werden!
Die Zeitnehmer Transponder sind mit Kabelbinder, Klebeband o.ä. zu sichern, bei Verlust ist ein Kostenersatz bis zu €300.- an die Zeitnehmer Firma zu entrichten (Preis = Systemabhängig).
Jeder Fahrer muss das „original auner CUP Logo“ auf der vorderen Startnummerntafel seines Motorrades, von vorne gesehen links oberhalb seiner zugeteilten Startnummer gut sichtbar anbringen. Die Aufkleber werden bei den Veranstaltungen gratis zur Verfügung gestellt (bei der Abnahme bzw. auner-Bus) oder können auf aunercup.at gratis heruntergeladen werden. Das Logo darf in Größe (5 x 5 cm), Form und Farbe nicht verändert werden!
Fahrer ohne auner CUP Logo sind nicht start- und Punkteberechtigt!
#4 EINSCHREIBUNG / NENNUNGEN
Es gibt Jahres- und Tagesnennungen.
Jahresnennungen ab 15. Februar 2022:
Nenngeld pro Veranstaltungstag | |
auner-Kids-CUP | € 20,- |
auner-85-Jugend-CUP | € 30,- |
Restl. Klassen | € 40,- |
auner-MX2-CUP | € 40,- |
Aufstart für jede weitere Klasse | € 20,- |
Jahresnennungen sind ausschließlich online hier vorzunehmen, bei gleichzeitiger Einzahlung des
Es gibt 3 verschiedene Möglichkeiten eine Nennung zu abzugeben:
1. Jahresnennung:
Hast du vor, an der kompletten Serie teilzunehmen und du möchtest nicht für jede Veranstaltung einzeln Nennen? Dafür hast du die Möglichkeit in der Zeit vom 16. März bis 1 Woche vor der ersten Veranstaltung, eine Jahresnennung abzugeben und einzuzahlen. (Nenngeldhöhe deiner Klasse x Anzahl der Veranstaltungen). Es werden max. 40 Jahresnennungen pro Klasse
angenommen. Du hast deine fixe Startnummer und brauchst dich um nichts mehr kümmern. Als Goodie dafür, brauchst du keine Einschreibgebühr bezahlen und auch nicht das Einschreib-Formular ausfüllen!
2. Tagesnennung:
Im Vorfeld für jede Rennveranstaltung kannst du deine Tagesnennung in der Zeit von ca. 4 bis 1 Woche vor dem jeweiligen Rennen, an dem du teilnehmen möchtest über www.aunercup.at. oder über die jeweilige Veranstalterhomepage erledigen. ACHTUNG! (Überweisungszeiten deiner Bank beachten!) späteres Einzahlen gilt wie eine „Vor Ort Nennung“ und es werden + € 10,- Bearbeitungszuschlag dazu verrechnet.
Bist du Eingeschrieben, hast du deine reservierte Startnummer, ansonsten wird dir eine Startnummer zugewiesen.
3. Vor Ort Nennung:
Hinfahren, anmelden, Rennen fahren… + € 10,- Bearbeitungszuschlag zum Nenngeld
Eine Startnummer wird dir zugewiesen.
Bei Überweisungen bitte unbedingt folgende Punkte angeben:
Name des „Fahrers“ / Klasse / Startnummer, damit das Nenngeld der Nennung zugeordnet werden kann! Überweisungen bei denen nicht eindeutig der Fahrer und die Klasse in der er starten möchte zugeordnet werden können, werden abgelehnt! Erst ab dem Eintreffen des gesamten Nenngeldes am Konto ist die Einschreibung / Jahres- oder Tagesnennung gültig und es wird eine Startnummer zugewiesen! Die Annahme wird nach dem Zeitpunkt des Einganges des Nenngeldes am Konto gereiht. Sollten zwei oder mehrere Fahrer die gleiche Starnummer beantragen, wird nach dem Zeitpunkt des Einganges am
Konto entschieden. Die Bankdaten findest du am Nennformular.
Bei einer Nichtqualifikation ist eine Rückforderung des Nenngeldes nicht möglich.
Bei einer Verletzung im Rahmen der Veranstaltung oder Verhinderung ist eine Rückforderung des Nenngeldes nicht möglich.
Sowohl bei Jahresnennungen wie auch Tagesnennungen sind keine Startplatzweitergaben möglich!
Im Falle einer Verletzung im Vorfeld der Veranstaltung gibt es, gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, das Nenngeld zurück, sofern dies schriftlich „vor“, der jeweiligen Veranstaltung per E-Mail an aunercup@auner.at gemeldet wird.
Es werden max. 40 Jahresnennungen pro Klasse angenommen (40 deshalb, damit auch Tagesnennungen bei den jeweiligen Veranstaltungen gemacht werden können).
Jeder Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen (egal ob Jahres oder Tages) ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
#5 AUSRÜSTUNG DER FAHRER
Zwingend vorgeschrieben sind ein unversehrter Helm, Handschuhe, Brillen, Stiefel sowie handelsübliche Motocrossbekleidung und Schutzprotektoren. Die Ausrüstung (Helm / Schutzausrüstung) der Fahrer muss den AMF Richtlinien entsprechen!
Wir weisen darauf hin, dass jegliche Modifikationen des Helmes unzulässig sind. Helme dürfen ausschließlich gemäß dem Auslieferungszustand verwendet werden, es sind nur serienmäßig am Helm verbaute Anbauteile (z.B. Schirm, Helmfinne) gestattet. Zusätzlich montierte Teile, wie Halterungen für Actionkameras, (z.B. GoPro) führen zum sofortigen ungültig werden der Helmhomologation
und sind daher nicht gestattet, sofern keine Freigabe des Helmherstellers vorgelegt werden kann.
Siehe auch: https://www.youtube.com/watch?v=Fo9gcUYAR-I
Überdies sollen die Fahrer, eine Rückennummer welche stark kontrastierend zum Grund ausgeführt sein soll, tragen. Diese muss mit der Startnummer am Motorrad übereinstimmen, ansonsten muss sie abgeklebt werden. Die Fahrer müssen ihre Startnummern (am Motorrad und auf dem Rücken) selbst bereit haben.
#6 ADMINISTRATIVE ABNAHME
Bei der Abnahme sind von den Teilnehmern folgende Unterlagen bereit zu halten: Einzahlungsbestätigung bei Tagesnennungen, sofern vorhanden: AMF-RaceCard, oder AMF-Lizenz. Anlässlich der Abnahme, bei der die Fahrer anwesend sein müssen, erfolgt eine technische Überprüfung der Ausrüstung der Fahrer (vor allem Sturzhelm). Die Fahrer bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Protokoll des Technischen Kommissärs (bzw. Sicherheitsbeauftragten des Veranstalters bei RaceCard Veranstaltungen), dass ihr Fahrzeug in allen Punkten dem aktuellen Reglement der FIM bzw. AMF entspricht. Die Fahrzeuge werden von den Abnahmekommissären / Sicherheitsbeauftragten unmittelbar vor dem Einfahren auf die Rennstrecke
im Vorstartbereich geprüft. Ein Fahrzeug, das technische Mängel aufweist, darf erst nach entsprechender Behebung dieser Mängel und neuerlicher Kontrolle durch die Technischen Kommissäre / Sicherheitsbeauftragten die Rennstrecke befahren.
#7 TRAINING
Geplant ist für jede Klasse ein geteiltes Training durchzuführen (11min freies Training + 11min Zeittraining). Sollte dies aus irgendwelchen Gründen (z.B. Behördliche spätere Beginn Zeiten; Wettereinflüsse wie Starkregen / Nebel oder ähnliche Umstände) nicht
durchführbar sein, so haben die Fahrer zumindest einen Trainingslauf in Form eines Kombi-Trainings mit einer Dauer von mindestens 20 Minuten. Für den genauen Ablauf siehe Zeitplan des jeweiligen Veranstalters. Die schnellsten 40 bzw. 36 (je nach Streckenlänge) qualifizieren sich für die beiden Endläufe. Ein Befahren der Rennstrecke außerhalb der vorgesehenen Trainingszeit, sowie das Trainieren im Fahrerlager ist untersagt und zieht den Ausschluss an der Veranstaltung
nach sich.
#8 STARTAUFSTELLUNG
Die Startreihenfolge ergibt sich nach dem Ergebnis des Zeittrainings.
#9 RENNLAUFZEITEN
Jeweils 2 Läufe pro Klasse:
auner-65-Kids-CUP: | 9 min + 1 Runden |
auner-85-Jugend-CUP: | 13 min + 1 Runden |
auner-125-CUP: | 13 min + 1 Runden |
auner-MX2-CUP: | 15 min + 1 Runden |
auner-OPEN-CUP: | 21 min + 1 Runden |
auner-HOBBY-MX2-CUP: | 11 min + 1 Runden |
auner-HOBBY-OPEN-CUP: | 11 min + 1 Runden |
Zeitpläne, Renndistanzen usw. können vom Veranstalter geändert werden (z.B. bei behördliche Zeitauflagen, extremem Wetter, Unfall usw.). Wir behalten uns bei geringer Teilnehmerzahl vor, verschiedene Klassen zusammen zu legen. Rennläufe können auf Grund von besonderen Bedingungen (z.B. extreme Wetterverhältnisse, Bodenverhältnisse, Zeit Verzögerung durch. Unfall etc.) zusammengelegt bzw. gekürzt werden, wenn dies zur „Rettung der Veranstaltung“ dient (es entscheidet der Rennleiter).
#10 VORSTART
Bitte spätestens 10 Minuten vor dem Start jedes Rennens in der Wartezone sein, diese wird vor dem Start geschlossen. Wer zu spät kommt muss sich als letzter an den Start stellen.
Wenn vom Veranstalter bekanntgegeben, kann es eine optionale Besichtigungsrunde geben (meist verbunden mit einer Laufzeitverkürzung). Die Fahrer, die diese Runde absolvieren, (freiwillig, kein Muss) müssen sich danach unmittelbar in der Wartezone bzw. der Einfahrt zum Startareal (gemäß Anweisung der Offiziellen) einfinden.
#11 START
Der Start erfolgt stehend mit laufendem Motor.
Im Startraum darf sich außer den Fahrern und den erforderlichen Offiziellen niemand aufhalten!
Die Fahrer dürfen im Startareal keine Grabwerkzeuge verwenden. Das Übertreten der aufgestellten Startanlage ist verboten! Ein übertreten der aufgestellten Startanlage durch den Fahrer oder seinen Betreuer (um z.B. eine Spur zu ebnen) bedeutet 10 Plätze im Ergebnis des Laufes zurück. Bei wiederholten zuwiderhandeln kommt es zur Disqualifikation, es entscheidet der Rennleiter! Die Fahrer dürfen sogenannte „Startblocks“ verwenden, diese müssen jedoch aus leichtem Material bestehen (z.B. Styroporwürfel) und so beschaffen sein das sie andere weder behindern noch gefährden können. Hat ein Fahrer seine Startposition am Startgitter eingenommen, darf er diese nicht mehr ändern und vor dem Start auch keine Hilfe mehr entgegennehmen. Bei mechanischen Problemen am Startgitter muss der Fahrer warten, bis der Start erfolgt ist – danach kann er an dieser Stelle Hilfe vom Betreuer erhalten.
Ablauf des Starts: Eine grüne Flagge wird hochgehalten und die Fahrer sind ab diesem Zeitpunkt unter der Aufsicht des Starters. Dann hält er eine 15 Sekunden-Tafel für volle 15 Sekunden hoch. Unmittelbar darauf zeigt er eine 5 Sekunden-Tafel und das Startgitter wird innerhalb von 5 bis 10 Sekunden ausgelöst.
Bei Fehlstarts, die durch Schwenken der roten Flagge angezeigt werden, haben sich alle Fahrer unmittelbar zum Startareal zu begeben und den Instruktionen des Rennleiters Folge zu leisten.
#12 FAHRREGELN
Der Start darf nur in jener Klasse erfolgen, die dem Hubraum des verwendeten Motorrades entspricht. Während des Rennens kann beiderseits überholt werden, dem schnelleren Fahrer ist beim Überholen Raum zu geben. Offensichtliche Behinderung / Gefährdung führt zum Ausschluss. Weicht ein Fahrer von der Strecke ab, kann er am nächsten Punkt, wo dies gefahrlos möglich ist und er keinen Vorteil daraus zieht, mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit wieder in diese einfahren. Abkürzen führt zur Disqualifikation des Betreffenden. Es entscheidet der Rennleiter. Die Strecke ist entsprechend gekennzeichnet. Bei etwaigem Ausscheiden während des Trainings oder Rennens muss das Motorrad auf dem kürzesten Wege aus der Fahrbahn gebracht werden. Es ist verboten die ausgeschiedene Maschine auf der Rennstrecke zu belassen. Während des Rennens ist das wechseln des Motorrades verboten. Fremde Hilfe ist verboten und zieht den Ausschluss des betreffenden Fahrers nach sich. Nur im Notfall ist Hilfe, und dann nur durch die vom Veranstalter eingeteilten Funktionäre, gestattet.
Während der Rennen zieht das Fahren in das Fahrerlager den Ausschluss aus dem jeweiligen Lauf nach sich. Für Arbeiten am Motorrad steht ein gekennzeichnetes Areal (Mechaniker Box) an der Strecke bereit.
#13 FLAGGENSIGNALE
Es können nachstehende Flaggensignale während des Trainings und Rennens gezeigt werden:
Eine Nichtbeachtung dieser Signale zieht Strafsanktionen nach sich: Rückversetzung im Ergebnis des Trainings/Laufes um mindestens 10 Plätze, bei wiederholter Nichtbeachtung bzw. besonderer Gefährdung durch Nichtbeachtung der Flaggensignale gibt es weitere Rückversetzungen bis hin zur Disqualifikation. Es entscheidet der Rennleiter!
+ rote Flagge (geschwenkt): Abbruch des Rennens / Trainings!
+ schwarze Flagge mit der Nummer eines Fahrers: Halt für den betroffenen Fahrer!
+ gelbe Flagge (ruhig gehalten): Gefahr! Vorsichtig fahren!
+ gelbe Flagge (geschwenkt): Unmittelbare Gefahr! Zum Anhalten vorbereiten! Überholverbot, eine signifikante Verringerung der Geschwindigkeit muss sichtbar sein, aus diesem Grund soll nicht gesprungen werden!
+ Medical Flag (weiß mit diagonalem rotem Kreuz): medizinisches Personal auf der Strecke, Weiterfahrt mit äußerster Vorsicht. Überholverbot bis nach der Unfallstelle, Fahrer dürfen nicht springen und müssen die Sprünge bis nach der Unfallstelle im Rollen passieren.
+ blaue Flagge (geschwenkt): überrundenden Fahrer vorbeilassen!
+ grüne Flagge: Strecke frei für Start (diese Flagge wird nur während der Startprozedur von einem speziellen Streckenposten gezeigt).
+ schwarzweiß karierte Flagge: Ende des Rennens / Trainings
#14 BEENDIGUNG DES RENNENS
Nachdem das Rennen gestartet wurde wird die verbleibende Zeit bei Start und Ziel mittels rückwärts laufender Uhr angezeigt. Die letzte Runde wird mit einer Rundentafel angezeigt. Die Rennen und die Trainingseinheiten werden durch Schwenken der “gelbschwarz karierten auner CUP Flagge” beendet. Sieger eines Rennens ist jener Fahrer, welche als Erster die Ziellinie überfährt und abgewunken wird. Die nachfolgenden Fahrer werden alle beim Passieren der Ziellinie abgewunken und nach ihren Runden gewertet.
Fahrer, die nicht innerhalb von 5 Minuten nach Ankunft des Siegers die Ziellinie passieren, werden nicht gewertet. Ebenso werden die Fahrer nicht gewertet, die weniger als ¾ der vom Sieger zurückgelegten Rundenzahl gefahren haben (Ist ¾ der Gesamtrundenzahl keine ganze Zahl ist auf die nächste ganze Zahl aufzurunden).
Wird ein Rennen abgebrochen, bevor 2/3 der Zeitdistanz gefahren wurden, ist der Lauf nicht wertbar. Ein Neustart erfolgt dann ehestmöglich unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorbereitungszeit. Die neue Startzeit ist den Teilnehmern zur Kenntnis zu bringen, die Motorräder müssen 5 Minuten vor der neuen Startzeit in der Wartezone sein, die Besichtigungsrunde entfällt. Erfolgt der Abbruch innerhalb der ersten beiden Runden, erfolgt der Neustart ehestmöglich; die Fahrer haben sich mit ihren Motorrädern unmittelbar in der Wartezone einzufinden – das Befahren des Fahrerlagers ist in diesem Fall verboten, auch die Motorräder dürfen nicht getauscht werden. Der neugestartete Lauf geht wieder über die volle Distanz. Fahrer, welche den Abbruch eines Laufs verursachen, können von diesem ausgeschlossen werden. Es entscheidet der Rennleiter.
#15 WERTUNGEN
auner-65-Kids-CUP: eine Wertung für alle Fahrer
auner-85-Jugend-CUP: eine Wertung für alle Fahrer
auner-125-CUP: pro Rennen zwei Wertungen:
+ Eine allgemeine Wertung für alle Starter
+ Zusätzlich eine Juniorenwertung (Auszugswertung) für Fahrer von 13 – 17 Jahre
auner-MX2- CUP: eine Wertung für alle Fahrer
auner-OPEN-CUP: eine Wertung für alle Fahrer
auner-HOBBY-MX2-CUP: eine Wertung für alle Fahrer
auner-HOBBY-OPEN-CUP: eine Wertung für alle Fahrer
Die Punktezuerkennung für die auner-Klassen erfolgt pro Lauf nach folgendem Schema:
1. Platz: 25 Punkte | 6. Platz: 15 Punkte | 11. Platz: 10 Punkte | 16. Platz: 5 Punkte |
2. Platz: 22 Punkte | 7. Platz: 14 Punkte | 12. Platz: 9 Punkte | 17. Platz: 4 Punkte |
3. Platz: 20 Punkte | 8. Platz: 13 Punkte | 13. Platz: 8 Punkte | 18. Platz: 3 Punkte |
4. Platz: 18 Punkte | 9. Platz: 12 Punkte | 14. Platz: 7 Punkte | 19. Platz: 2 Punkte |
5. Platz: 16 Punkte | 10. Platz: 11 Punkte | 15. Platz: 6 Punkte | 20. Platz: 1 Punkte |
Es werden alle Ergebnisse gewertet, keine Streichresultate.
Tagesgesamtwertungen: Bei Punktegleichstand entscheidet die bessere Platzierung im 2. Lauf über die Position in der Tagesgesamtwertung.
Dasselbe gilt in der Gesamt-CUP-Wertung!
#16 AUSHANG DER ERGEBNISSE
Die Ergebnisse werden jeweils nach den Läufen auf der offiziellen Anschlagtafel ausgehängt.
#17 PREISE
Es gibt pro Veranstaltungstag eine Tagessiegerehrung, Zeit und Ort sind im Zeitplan der jeweiligen Veranstaltung angegeben.
Es gibt Pokalpreise für Platz 1-5 in der Tageswertung jeder Wertungsklasse.
Zusätzlich gibt es für die Top 7 der Tageswertung in der Klasse auner-CUP-OPEN pro Veranstaltungstag Gutscheine im Wert von €1000.- von div. Marken der Firma auner (z.B. auner / Alpinestars / Leatt / Dunlop / Putoline usw.).
Gutscheinpreise Tageswertung Klasse auner-OPEN-CUP:
P1 €300.- / P2 €200.- / P3 €150.- / P4 €125.- / P5 €100.- / P6 €75.- / P7 €50.-
Die Abholung allfälliger Gutschein- / Sach- oder Pokalpreise hat am Veranstaltungstag bis zum Ende der Tagessiegerehrung zu erfolgen. Die Veranstalter sind nicht verpflichtet, nicht abgeholte Preise nachzusenden.
Für die Jahreswertung 2023 aller Klassen gibt es Gutscheine im Wert von €13.000.- von auner und KTM.
Platz | OPEN | MX2 | 125 Jun. | 125 allg. | 85 Jug. | 65 Kids | Hobby MX2 | Hobby Open |
1 | €1000.- | €700.- | €1000.- | €500.- | €700.- | €500.- | €300.- | €300.- |
2 | €500.- | €350.- | €500.- | €250.- | €350.- | €250.- | €200.- | €200.- |
3 | €300.- | €250.- | €300.- | €150.- | €250.- | €150.- | €150.- | €150.- |
4 | €250.- | €150.- | €250.- | €120.- | €200.- | €120.- | €125.- | €125.- |
5 | €200.- | €100.- | €200.- | €90.- | €150.- | €90.- | €100.- | €100.- |
6 | €150.- | €80.- | €150.- | €70.- | €100.- | €70.- | €75.- | €75.- |
7 | €100.- | €70.- | €100.- | €60.- | €70.- | €60.- | €60.- | €60.- |
Die Abholung allfälliger Gutschein- / Sach- oder Pokalpreise für die Jahreswertung hat persönlich im Rahmen der Jahresehrung zu erfolgen. Die Einladung mit Ort und Zeitpunkt erhalten die dazu berechtigten persönlich. Nicht abgeholte Preise werden nicht nachgesendet.
#18 PROTESTE / STRAFEN
Proteste sind schriftlich bis spätestens 30 Minuten nach Aushang der Ergebnisse beim Rennleiter (Rennbüro) einzubringen. Über Proteste und Strafen (Disqualifikationen, Strafversetzungen, Zeitstrafen usw.) entscheidet der Rennleiter vor Ort. Er ist die höchste Instanz bei einer Race Card Veranstaltung. Er kann sich auch Hilfe zur Entscheidungsfindung aus seinem Organisationsteam holen.
#19 VERSICHERUNG
Versicherungsbestimmungen für RaceCard und Lizenz siehe austria-motorsport.at.
#20 ALLGEMEINES
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu dieser Ausschreibung noch nähere Durchführungsbestimmungen zu erlassen, das Rennen zu verschieben oder abzusagen. Es können aufgrund von Wetterverhältnissen, Unfällen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen Laufzeiten gekürzt werden, eventuell sogar einzelne Läufe gestrichen werden oder der Zeitplan geändert werden.
Höhere Gewalt entbindet den Veranstalter von der Einhaltung seiner Verpflichtungen.
#21 HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR AUSSCHREIBUNG
Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zustandes des Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch die RaceCard / Lizenz-Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge abgedeckt sind.
Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen die AMF, deren Funktionäre, den Veranstalter bzw. Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer, insgesamt „Parteien“ genannt. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und / oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die „Parteien“ eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und / oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die „Parteien“ von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die „Parteien“ unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den „Parteien“, daher insbesondere gegenüber der AMF, deren Funktionären, dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der „Parteien“.
#22 SCHIEDSVEREINBARUNG FÜR AUSSCHREIBUNG
a. Alle Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern und der AMF bzw. deren Funktionären, sowie dem Veranstalter und Organisator, sowie zwischen der AMF bzw. deren Funktionären mit dem Veranstalter oder Organisator aus Schadensfällen (Personen-, Sach-,oder Vermögensschäden) im Zusammenhang mit dieser Motorsportveranstaltung, Trainings oder Rennen sind unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig durch ein Schiedsgericht zu entscheiden.
b. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, nämlich dem Obmann und zwei Beisitzern. Der Obmann muss Rechtsanwalt oder ehemaliger Richter und in Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Motorsport erfahren sein.
c. Jede Partei ernennt binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Absicht einen Schiedsstreit zu beginnen einen Beisitzer. Wird der Streit von mehreren Klägern anhängig gemacht oder richtet er sich gegen mehrere Beklagte, erfolgt die Benennung des Schiedsrichters im Einvernehmen zwischen den Streitgenossen. Die Beisitzer wählen den Obmann. Können sie sich über die Person des Obmannes nicht binnen zwei Wochen einigen, so ist der Obmann auf Antrag eines Beisitzers unter Bedachtnahme auf Punkt b) vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Die Beisitzer können den so ernannten Obmann aber jederzeit einvernehmlich durch einen anderen ersetzen.
d. Ernennt eine Partei nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung der Gegenseite seinen Beisitzer, oder können sich mehrere Streitgenossen binnen dieser Frist nicht auf einen Beisitzer einigen, so ist der Beisitzer auf Antrag der anderen Partei vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Gleiches gilt wenn ein Beisitzer aus dem Amt ausscheidet und binnen zwei Wochen die betroffene Partei keinen Nachfolger bestimmt.
e. Wenn ein Schiedsrichter das Amt nicht annimmt, die Ausübung verweigert, ungebührlich verzögert oder handlungsunfähig wird, gelten für die Ersatznennung das Vorhergesagte sinngemäß. Zugleich ist der betroffenen Schiedsrichter abzuberufen.
f. Das Schiedsgericht gestaltet sein Verfahren unter Bedachtnahme auf die subsidiären gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich frei. Das Schiedsgericht tagt in Wien. Das Schiedsgericht kann die von ihm zur Klärung des Sachverhaltes erforderlich gehaltenen Umstände auch ohne Antrag ermitteln und Beweise aufnehmen.
g. Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Schiedsspruch ist eingehend zu begründen. Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Kostentragung sowohl der Kosten des Schiedsverfahrens als auch der anwaltlichen Vertretung. Die Schiedsrichter sind nach den Bestimmungen des österreichischen Rechtsanwaltstarifs zu entlohnen.
h. Das Schiedsgericht ist unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auch berechtigt, einstweilige Verfügungen zu erlassen, sofern vorher dem Gegner Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde. Eine einstweilige Verfügung kann über Antrag bei wesentlicher Änderung der Umstände auch aufgehoben werden.
i. Die Sportgerichtsbarkeit bleibt von dieser Schiedsvereinbarung unberührt.
#23 DATENSCHUTZINFORMATION GEMÄSS ART 13 DSGVO
Ich nehme zur Kenntnis, dass die von mir am Jahresnennformular zum auner CUP bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom Organisationskomitee auner CUP, auner Motorradbekleidung und Zubehör Handels GmbH, Traiskirchner Straße 4, 2511 Pfaffstätten, aunercup@auner.at (nachfolgend „Verarbeiter“), zu den Zwecken der Jahresnennung, Verrechnung, Durchführung der Veranstaltung, Informationsbereitstellung und Direktwerbung (Art 6 Abs 1 lit b, lit c und lit f) verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten (Startnummer, Name, Nationalität / Bundesland, Motorrad, Team / Bewerber, Platzierung, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail u. Telefonnummer) werden an den jeweiligen Veranstalter der auner CUP Rennen (Punkt 1 der Ausschreibung) zu den Zwecken der Nennung und Verrechnung weitergeleitet.
Diesbezüglich ist der Veranstalter verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Ohne Bereitstellung der notwendigen Daten sind eine Teilnahme an den Veranstaltungen und die Verrechnung nicht möglich.
Die personenbezogenen Daten (Startnummer, Name, Nationalität / Bundesland, Motorrad, Team / Bewerber, Platzierung) werden zum Zweck der Jahresnennung und Informationsbereitstellung auf der Website des auner CUP auner.at/events/auner-cup/ veröffentlicht. Weiters können diese Informationen zu diesen Zwecken auf www.supercross.at / www.crossnews.at / www.auner.at und den bestehenden Social Media Seiten des Verarbeiters auf Facebook, Instagram und Youtube (im Folgenden „Webseiten des Verarbeiters“) veröffentlicht werden. Es wurden Auftragsverarbeitungsverträge gem. Art 28 DSGVO mit den Betreibern dieser Plattformen geschlossen.
Ich nehme weiters zur Kenntnis, dass der Veranstalter oder ein von ihm beauftragter Fotograf unter Anleitung und unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen des Verarbeiters im Rahmen der auner CUP Veranstaltungen Fotos und Videos machen wird, auf denen meine personenbezogenen Daten erkennbar sein können. Diese Fotos können unter Wahrung meiner Interessen auf den Webseiten des Verarbeiters zu Informationszwecken und zur Promotion des auner CUPs sowie von Produkten des Veranstalters veröffentlicht werden, die ich trage. Dies ist notwendig, um eine vollständige Rennberichterstattung zu ermöglichen und den berechtigten Werbeinteressen des Verarbeiters nachzukommen. Ohne die Verarbeitung dieser Daten kann der auner CUP nicht durchgeführt werden. Die personenbezogenen Daten werden drei Jahre gespeichert. Darüber hinaus werden die Daten so lange gespeichert, wie dies nach den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) und der Bundesabgabenordnung (BAO) ergeben, sowie danach noch bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für potenzielle Rechtsansprüche aufbewahrt, erforderlich ist.
Ich nehme zur Kenntnis, dass ich gegenüber dem Verarbeiter ein Recht auf Auskunft über die mich betreff enden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit und jederzeitigen Widerruf einer Einwilligung habe. Darüber hinaus habe ich jederzeit das Recht hinsichtlich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzubringen. Weiters entbinde ich im Fall einer Verletzung das medizinische Personal von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der Rennleitung sowie dem ÖAMTC / AMF zum Zweck der Versicherungseinreichung!